Vorerst keine weiteren Lockerungen

Beschluss Vorstand am 16.05.21: vorerst keine weiteren Lockerungen in der „Öffnungsstufe 1“ auf unserer Tennisanlage (bis zur weiteren Klärung)

Liebe Tennisfreunde,

wie uns allen aus den verschiedenen Medien bekannt ist, werden in Abhängigkeit der Entwicklung der Inzidenz-Zahlen die ersten Lockerungs-Schritte im Rahmen der „Öffnungsstufe 1“ in Aussicht gestellt. Eine entsprechende Änderung der Corona-Landes-VO für BW wurde beschlossen.
Was bedeutet das nun für das Tennisspielen und die Vereinsgastronomie auf unserer Anlage? Nach derzeitiger Inzidenz-Entwicklungslage im Rhein-Neckar-Kreis könnte die Öffnungsphase 1 ab Mittwoch, 19.05.21 greifen:

  1. Vereinsgastronomie (außen + innen) könnte wieder öffnen
  2. Doppel könnten wieder gespielt werden
  3. Training in Gruppen mit Trainer könnten wieder stattfinden

Die Auflagen und Voraussetzungen zu 1., 2. und 3. sind allerdings jeweils erheblich und rigide:

  • Offizieller Nachweis eines „tagesaktuellen“ negativen Corona-Tests einer zugelassenen Stelle. Der private Schnelltest von LIDL, ALDI & Co ist hierfür nicht ausreichend oder
  • Offizieller Nachweis über die vollständige Impfsituation (1. + 2. Impfung, plus 14 Tage nach der 2.Impfung bzw. nach Ablauf von 14 Tagen, wenn nur 1. Impfung vorgesehen ist-Johnson& Johnson) oder
  • Offizieller Nachweis über die Covid 19-Genesung. Also Vorlage des Positiv-Befundes der Covid 19-Erkrankung mittels PCR-Test (der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt sein darf)

Im Gegensatz zu den diesbezüglichen Regelungen aus dem vergangenen Jahr, stellen diese o.a. Auflagen eine wesentliche Verschärfung der Öffnungssituation und das Betreiben unserer Tennisanlage dar.
Als Vereinsverantwortliche wollen wir zunächst in Abstimmung mit dem Badischen Tennisverband eine Klärung von organisatorischen, datenschutzrechtlichen wie auch haftungsrechtlichen Fragestellungen vornehmen.
Wir wollen auf unserer Anlage eine rechtssichere Handhabung der „gut gemeinten“ Lockerungsschritte der Politik sicherstellen. Jedoch müssen diese sich auch praktikabel für unsere Vereins-, Überwachungs- und Haftungsstrukturen erweisen. In diesem Sinne prüfen wir auch die Einführung geeigneter spezieller Apps („Corona-Warn App, LUCA“ etc.)

Aus diesen Gründen haben wir im Vorstand nachfolgenden Beschluss am 16.05.2021 gefasst:

Bis auf weiteres gilt auf unserer Anlage – auch wenn die Voraussetzungen der Öffnungsstufe 1 erfüllt wären – 

  • Keine Öffnung der Gastronomie, auch kein „Außer-Haus-Verkauf“
  • Keine Doppel
  • Kein Training mit Trainer 
  • Geschlossen nach wie vor: Umkleiden und Duschen
  • Grundsatz nach wie vor: „Play & Go“

Wir wollen die Saison 2021 in keiner Weise durch zu schnelle, nicht vorbereitete Lockerungsschritte in der Umsetzung gefährden oder gar unseren Verein (hier 1. und 2. Vorsitzende) und Clubhauswirte in eine persönliche Gefahrtragung bringen.

In diesem Sinne – und vor allem mit Blick auf unser aller Gesundheit – hoffen wir auf Euren Verständnis. Wir arbeiten an einer guten und reflektierten Umsetzung der Auflagen.

EUER TCN-Vorstand

Volker Ehnis
1. Vorsitzender
Hanne Beck
2. Vorsitzende
Bernd Wolf
Vorstand Sport
Rolf Eiermann
Vorstand Finanzen
Peter Kaiser
Vorst. Mitgliederverw.
Frank Schneider
Vorstand Clubanlage
Jutta Kaiser
Beisitzerin
Dieter Terboven
Beisitzer
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