Corona-Verordnung Gaststätten

Liebe Tennisfreunde,

die „Corona-Verordnung Gaststätten“ vom 10.05.20 gemäß Landesverordnung Baden-Württemberg sieht die Öffnung der Gastronomie ab Montag, den 18.05.20 vor.

Dies gilt für den Außen-, wie auch den Innenbereich der Gastronomie.

Die Bewirtschaftung kann nur unter Beachtung erheblicher gesetzlicher Auflagen erfolgen.

Für unsere Clubhaus -Gastronomie müssen wir die einschlägigen Hygiene-, Infektionsvermeidungs- und Dokumentationsvorschriften wie folgt umsetzen:

  1. Clubhaus-Terrasse: Steht für die Außenbewirtschaftung zur Verfügung. Der Zugang hierzu: siehe Punkt 3)
  1. Sitzbänke auf der Südseite: Stehen ebenfalls für die Außenbewirtschaftung zur Verfügung (hier: Self-Service)
  1. Innenbereich: Der Zu- und Ausgang des Clubhauses wie auch der Außenterrasse darf nur über den Vorraum erfolgen. Dabei ist eine Mund-, Nasenschutzmaske bis zur Einnahme des Sitzplatzes zu tragen.
  1. Handdesinfektion: Vor dem Eintritt in den Clubhausbereich (außen wie innen) hat eine Handdesinfektion zur erfolgen. Vorrichtungen sind entsprechend vorhanden.
  1. Reservierung: Das Platzangebot ist begrenzt. Die vorgesehenen Sitzplätze (innen und außen) stehen nur nach vorheriger mündlicher Reservierung zur Verfügung. Bitte hierfür vor Spielbeginn bei den Clubwirten reservieren, damit nach Spielende die Plätze zur Verfügung stehen.
  1. Mindestabstand: Die Tische und Stühle sind so ausgerichtet und nummeriert, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Die Tische und Stühle dürfen nicht verrückt werden. Bitte auf die Markierung achten (Kreuz=Sitzplatz) und k e i n e neuen Sitzgelegenheiten hinzustellen.
  1. Bestuhlung: Aus Gründen der Hygiene (Duschen und Umkleiden stehen auch weiterhin n i c h t zur Verfügung) werden auf der Terrasse die Stühle n i c h t mit Sitzpolstern versehen. Bitte gegebenenfalls z. Bsp. ein eigenes Handtuch als Sitzunterlage mitbringen. Das gilt auch für die Innenraumbestuhlung.
  1. Dokumentation: Zur Rückverfolgung von etwaigen Infektionsketten, muss sich jeder Gast unter Angaben von Namen, Uhrzeit, Dauer des Aufenthaltes, Telefonnummer oder E-Mail in eine vorbereitete „Gaststättenliste“ eintragen. Die Liste, die für den Spielbetrieb vorgesehen ist, ersetzt die „Gaststättenliste“ nicht.

  2. Öffnungszeiten:  Clubhaus: Mo- Fr-: vorerst ca. 18.00 Uhr bis 22.30 Uhr. Im Falle etwaiger Medenspiele: auch an den jeweiligen Spieltagen.

Neu: Unsere Anlage schließt um 22.45 Uhr.

Der Gaststättenbetrieb in Corona-Zeiten ist ein ganz besonders heikler Bereich und wird von den Ordnungsbehörden mit Sicherheit konsequent kontrolliert. 

Lasst uns gemeinsam in genauso disziplinierter Weise – wie das bisher beim Spiel- und Trainingsbetrieb lobend der Fall war – den Besuch unserer Gaststätte umsetzen.

Auch wollen wir solidarisch und kameradschaftlich in der Weise miteinander umgehen, dass jeder in den Genuss des Speise- und Getränkeangebots, trotz der erheblich eingeschränkten Sitzplätze, kommen kann.

Somit können wir sicher sein, dass mit Blick auf die vorgenannten Einschränkungen, wir alle einen Schritt auf dem Weg zur „Normalität“ hin gehen können und unser Clubleben wieder stattfinden kann.

Für unsere Clubwirte Lizzy und Alex stellen die Umstände / Regelungen auch eine besondere Herausforderung dar. 

Sie freuen sich ganz besonders auf Euren Besuch und sind auf unser aller Unterstützung und Verständnis in dieser Zeit angewiesen.

Habt jetzt schon ganz herzlichen Dank hierfür und genießt die Zeit auf unserer schönen Anlage.

Euer TCN – Vorstand

Volker Ehnis
1. Vorsitzender
Hanne Beck
2. Vorsitzende
Bernd Wolf
Vorstand Sport
Rolf Eiermann
Vorstand Finanzen
Peter Kaiser
Vorst. Mitgliederverw.
Frank Schneider
Vorstand Clubanlage
Jutta Kaiser
Beisitzerin
Dieter Terboven
Beisitzer
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