Corona-Verordnung Gaststätten
Liebe Tennisfreunde, die „Corona-Verordnung Gaststätten“ vom 10.05.20 gemäß Landesverordnung Baden-Württemberg sieht die Öffnung der Gastronomie ab Montag, den 18.05.20 vor. Dies gilt für den Außen-, wie auch den Innenbereich der Gastronomie. Die Bewirtschaftung kann nur unter Beachtung erheblicher gesetzlicher Auflagen erfolgen. Für unsere Clubhaus -Gastronomie müssen wir die einschlägigen Hygiene-, Infektionsvermeidungs- und Dokumentationsvorschriften wie folgt […]
