Liebe Tennisfreunde,
angesichts der günstigen Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis – derzeit < 35 -, können wir nunmehr vor dem Hintergrund der neuen ab Montag 07.06.2021 gültigen Corona-VO des Landes Baden-Württemberg nachfolgende weitere Öffnungsschritte vornehmen:
- Öffnung GASTRONOMIE ab 07.06.2021:
- Generell gilt: bei Betreten des Clubhauses bis zur Einnahme des Sitzplatzes
- MASKENPFLICHT
- EINTRAGEN IN DIE GASTRO-LISTE UNTER ANGABE DES NAMENS, ZEITRAUM AUFENTHALT UND TEL-NR
- ansonsten KEIN SERVICE, KEINE GETRÄNKEAUSGABE, KEINE ESSENSAUSGABE
- im AUßENBEREICH: Terrasse/Bänke südl. Giebelseite Clubhaus:
- K E I N E VORLAGE VON „GGG-NACHWEISEN“ erforderlich
(Gilt nur für den Fall, dass der vom Rhein-Neckar-Kreis offiziell verkündete Inzidenzwert < 35 liegt)
(Ansonsten gilt Regelung – WIE INNENBEREICH –) - TISCHE: MAX. 10 PERSONEN AUS 3 HAUSHALTEN, Abstand Tische : 1,5m
Nachweislich Genesene und vollständig Geimpfte zählen nicht mit
- K E I N E VORLAGE VON „GGG-NACHWEISEN“ erforderlich
- Im INNENBEREICH:
- Genesenen-Nachweis = positiver Corona-Bescheid +28 Tage u. nicht älter als 6 Monate: EINMALIGE VORLAGE UND DOKUMENTATION bei den Clubwirten
- Impfstatus: Impfnachweis oder Impfbuch, nur bei 2. Impfung, + 14 Tage: EINMALIGE VORLAGE UND DOKUMENTATION bei den Clubwirten
- Alle anderen: tagesaktueller zertifizierter CORONA – NEGATIV-TEST, nicht älter als 24 Stunden oder mitgebrachter Schnelltest und Durchführung außerhalb des Clubhauses und Vorlage bei den Clubwirten
- Tische : MAX. 10 PERSONEN AUS 3 HAUSHALTEN, Abstand Tische : 1,5m
Nachweislich Genese und vollständig Geimpfte zählen nicht mit
- Generell gilt: bei Betreten des Clubhauses bis zur Einnahme des Sitzplatzes
Im Innenbereich gilt diese Regelung, auch wenn die Inzidenz < 35 liegt, d.h. „GGG-Nachweise“ sind immer vorzulegen.
- Erlaubnis DOPPELSPIEL ab 07.06.2021:
Wir verweisen hier auf die bis dato völlig skurrile Situation, wie sie auf den Seiten des BTV dargestellt ist. Die Corona-VO ist intransparent, widersprüchlich und wird selbst von Juristen unterschiedlich bewertet. So wird sogar die Frage aufgeworfen, ob für das Einzelspiel, bereits mit Betreten der Anlage, die „GGG-Nachweise“ zu führen sind:
https://www.badischertennisverband.de/cms/iwebs/default.aspx?&artikelId=5869
Der BTV hat eine Klärung beim Sozialministerium lanciert und hofft auf eine eindeutige Antwort innerhalb weniger Tage. Wir werden dann natürlich sofort reagieren.
Bis zur weiteren Klärung durch den BTV und Klarstellung durch das Sozialministerium ist das DOPPELSPIEL ERLAUBT unter der Voraussetzung der Vorlage von:
- Genesenen-Nachweis = positiver Corona-Bescheid + 28 Tage u. nicht älter als 6 Monate: vorab einmalige Vorlange per E-Mail an unsere Mitgliederverwaltung: kaiser-leimen@t-online.de
- Impfstatus: Impfnachweis oder Impfbuch, nur bei 2. Impfung + 14 Tage, vorab einmalige Vorlage per E-Mail an unsere Mitgliederverwaltung: kaiser-leimen@t-online.de
- Alle anderen: VERBOT des Doppelspiels, da vom Verein nicht kontrollierbar
Liegen uns diese eindeutigen Nachweise nicht vor, ist das DOPPELSPIEL AUSRÜCKLICH VERBOTEN
- Erlaubnis Gruppentraining mit Trainer ab 07.06.2021 unter der Voraussetzung der Vorlage von:
- Genesenen-Nachweis = positiver Corona-Bescheid + 28 Tage u. nicht älter als 6 Monate: vorab einmalige Vorlage per E-Mail an unsere Mitgliederverwaltung: kaiser-leimen@t-online.de
- Impfstatus: Impfnachweis oder Impfbuch, nur bei 2. Impfung + 14 Tage: vorab einmalige Vorlage per E-Mail an unsere Mitgliederverwaltung: kaiser-leimen@t-online.de
- Alle anderen: Teilnahme nur unter Vorlage eines tagesaktuellen zertifizierten negativen Corona-Tests, sofern der Trainer oder Mannschaftsführer die Verantwortung der Richtigkeit/Gültigkeit hierfür übernimmt, oder bei Nichtanwesenheit einen dann am Platz anwesenden Vertreter bestimmt, der diese Aufgabe zu übernehmen hat.
Eine dringliche Bitte an ALLE:
Unser 1. Vorsitzender, Volker Ehnis, und die 2. Vorsitzende, Hanne Beck, haften als gesetzliche Vertreter des Vereins P E R S Ö N L I C H für die Einhaltung der Vorschriften. Des Weiteren haften unsere Clubwirte als Konzessionsträger für die Gastronomie ebenso P E R S Ö N L I C H für die Einhaltung und Durchführung der einschlägigen Regelungen. Es bedarf sicherlich nur ein wenig Disziplin von uns allen – wir denken, dass dieses Quantum es wert ist, um uns wieder mit Freude und Spaß auf unseren schönen Anlage „freier“ begegnen zu können. In diesem Sinne ist es nicht zu viel verlangt, um Schaden vom Verein und den Verantwortlichen fern zu halten.
Ein ganz herzliches DANKESCHÖN schon mal im Voraus von unseren Clubwirten und von uns Vorständen auf dem Weg in Richtung „Normalität“.
Euer TCN-Vorstand
Volker Ehnis 1. Vorsitzender | Hanne Beck 2. Vorsitzende | Bernd Wolf Vorstand Sport | Rolf Eiermann Vorstand Finanzen |
Peter Kaiser Vorst. Mitgliederverw. | Frank Schneider Vorstand Clubanlage | Jutta Kaiser Beisitzerin | Dieter Terboven Beisitzer |